Ortho-Ausserfern

Ihre Wahlarztpraxis für Orthopädie, Traumatologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin

Kontakt:

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Ordinationszeiten

Montag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag: 16:00 Uhr – 18:00 Uhr (Dr. Stummer)
Mittwoch: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 15:00 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr – 18 Uhr (Praxis Lustenau)
Freitag nach Vereinbarung

 

Telefon

Fax

+43 5672 601 524

Adresse

Krankenhausstraße 31, A-6600 Ehenbichl

… was gibts Neues?

Wir freuen uns, Herrn Mario Tumler in unserem Team begrüßen zu dürfen! 😀

Mario ist ab sofort für die Rehabilitation unserer Patienten zuständig und ist durch seine langjährige Erfahrung im Spitzensport eine wirkliche Bereicherung! Somit können wir unseren Patienten von der Erstvorstellung, Diagnose, Therapie und Nachbehandlung eine komplette Versorgung bieten. Lieber Mario, wir freuen uns, dass du bei uns bist!

 

Seit November 2023 besteht eine Kooperation mit der Privatklinik Hochrum. Dieses Belegkrankenhaus gehört zu den modernsten Tirols und bietet für die Patienten eine Versorgung auf höchstem Niveau. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit!

Die Ordination bleibt wie gewohnt zu den regulären Öffnungszeiten bestehen.

Dr. med. Christian Druml

Facharzt für Orthopädie und Traumatologie

Dr.med.univ. Sebastian Stummer

Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin
Durch konservative Therapieoptionen können viele Krankheitszustände des Bewegungsapparates verbessert und geheilt werden, auch Schmerzen bei degenerativen Erkrankungen (Arthrosen) können deutlich gelindert werden. Oft kann dadurch eine Operation vermieden oder hinausgezögert werden.

Wir beraten Sie gerne!

Was ist ein Wahlarzt?

Bei einem „Wahlarzt“ besteht kein Vertrag mit einer Krankenkasse. Das heisst, dass Sie meine Leistungen NICHT mit einer e-card in Anspruch nehmen können. Die Verrechnung erfolgt direkt bei uns. Ein Teil des gezahlten Honorars wird von der gesetzlichen Krankenkasse rückerstattet, hierbei sind wir ihnen natürlich gerne behilflich!

Sollten Sie eine Privatversicherung oder Unfallversicherung haben, wird Ihnen – je nach Versicherungsvertrag – mitunter das gesamte Privathonorar erstattet.